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                         AGB / Makler‑Geschäftsbedingungen für Niklas Immobilien

 

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen Niklas Immobilien (nachfolgend „Makler“) und dem Kunden (Eigentümer, Käufer, Verkäufer, Vermieter, Mieter oder sonstiger Interessent).
(2) Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sein: Verkäufer, Käufer, Vermieter oder Mieter bzw. Wohnungssuchender.
(3) Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich zwischen Makler und Kunde ausdrücklich vereinbart werden.


§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Der Maklervertrag kommt zustande, wenn der Makler vom Kunden beauftragt wird — schriftlich oder in Textform (z. B. E‑Mail) — und der Kunde die Bedingungen (insbesondere Provisionshöhe) akzeptiert.
(2) Im Falle der Vermittlung von Wohnraumvermietungen: Der Vermittlungsauftrag muß gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des Wohnraumvermittlungsgesetz (WoVermRG) in Textform vorliegen.


§ 3 Provision / Vergütung
(1) Der Makler erhält seine Vergütung nur bei erfolgreichem Abschluss eines Hauptvertrages — Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag — und wenn dieser infolge der Tätigkeit des Maklers zustande gekommen ist (§ 652 BGB).
(2) Provisionshöhe: je nach Vereinbarung und Objekt —beim Verkauf:
5,95 % des Kaufpreises; bei Vermietung: zwei Monatsmieten. Die vereinbarte Provision (inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer) wird im Auftrag festgelegt.
(3) Erfolgsunabhängige Provisionen, Reservierungsgebühren oder pauschale Aufwandsentschädigungen sind nur wirksam, wenn sie individuell vereinbart wurden und transparent benannt sind. Pauschale Gebührenklauseln sind in AGB mit Verbrauchern oft unwirksam.


§ 4 Voraussetzungen für den Provisionsanspruch
Der Anspruch des Maklers auf Provision entsteht nur, wenn kumulativ folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es liegt ein wirksamer Maklervertrag vor.
  • Der Makler hat eine Nachweis‑ oder Vermittlungsleistung erbracht. Es wurde ein Hauptvertrag abgeschlossen (Kauf, Miet- oder Pachtvertrag).
  • Der Hauptvertrag ist durch die Tätigkeit des Maklers zustande gekommen (Kausalität).

§ 5 Unzulässige bzw. eingeschränkte Vertragsklauseln
Folgende Vereinbarungen sind in AGB gegenüber Verbrauchern regelmäßig unwirksam und daher zu vermeiden:

  • Vorkenntnisklauseln, nach denen Provision auch dann verlangt wird, wenn dem Kunden die Immobilie bereits vor Maklertätigkeit bekannt war. Verpflichtung des Kunden, alle Interessenten an den Makler zu verweisen (so genannte Verweisungsklausel).
  • Provision bei Nichtzustandekommen eines Hauptvertrages (z. B. bei bloßer Weitergabe von Informationen ohne Vertrag).
  • Unbegrenzte Laufzeiten ohne Kündigungsmöglichkeit bzw. automatische Verlängerungen.

§ 6 Leistungspflichten des Maklers
Der Makler verpflichtet sich, beim Nachweis oder der Vermittlung von Immobilienaufträgen seine Tätigkeit sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Er informiert den Kunden vollständig über Zustand, Eigenschaften und bekannte Mängel der Immobilie — soweit dem Makler diese Informationen vorliegen.


§ 7 Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Der Makler haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Angaben in Exposés, Beschreibungen oder sonstige Informationen, die vom Auftraggeber stammen, übernimmt der Makler keine Haftung.
(2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden, ist ausgeschlossen — soweit gesetzlich zulässig.


§ 8 Widerrufsrecht / Verbraucherinformation
Sofern der Kunde Verbraucher ist, unterliegt der Maklervertrag bei Kauf oder Vermietung dem Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Verbraucher ist bei Vertragsschluss ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht hinzuweisen.


§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der schriftlichen bzw. textlichen Form (z. B. E‑Mail).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, bleibt der Rest des Vertrags davon unberührt.
(3) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist — soweit zulässig — der Sitz des Maklers bzw. ein gemeinsam vereinbarter Ort.