i AGB - Allgemeine Maklergeschäftsbedingungen
Niklas Immobilie, Niklas Immobilien (Einzelunternehmer), Zitronenfalterweg 2,63457 Hanau (nachfolgend „Makler“ genannt) erhält für den Nachweis und/oder die
Vermittlung von Vertragsgelegenheiten eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):
- bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5 % vom Kaufpreis, (das entspricht 5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer)
- bei Vermietung, Verpachtung, Leasing oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften zwei Monatspreise; dies sind die vom Auftraggeber zu zahlenden Beträge zzgl. aller
sonstigen Zuwendungen und Geldwerten Leistungen, mit Ausnahme der Nebenkosten und etwaiger Mehrwertsteuer (das entspricht 2,38 Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer).
Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Objekteigentümer und Objektabnehmer zu gleichen Teilen an den Makler zu zahlen. Sie
gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine andere Provision ausgewiesen ist. Mit Abschluss des Hauptvertrages ist die Provision verdient. Sie ist dann auch innerhalb von 10
Tagen zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz des
Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Der Makler darf auch für den anderen
Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden. Die Weitergabe der durch den Makler erteilten Informationen – insbesondere des Nachweises – an Dritte durch den Auftraggeber ist nur nach schriftlicher
Zustimmung durch den Makler gestattet.Andernfalls haftet er – unbeschadet eines weiteren Schadensersatzanspruchs – im Falle des Vertragsschlusses durch den Dritten auf die entgangene
Provision.
Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle
anzuzeigen. Verstöße gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch des Maklers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er von seinen Vertragsabsichten Abstand nimmt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Makler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Schadensersatzansprüche gegen
den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen
Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
Bei Maklerverträgen mit Vollkaufleuten ist 63450 Hanau der Erfüllungsort und Gerichtsstand. Verbraucherinformation zur Online-Streitschlichtung: Plattform der
Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/