DAS BESTELLERPRINZIP! 
 
Im Oktober 2014 wurde vom Bundeskabinett ein Gesetzentwurf verabschiedet, der vorsieht, dass nur noch derjenige die Maklergebühr bezahlen soll, der den Makler mit der Vermittlung einer Immobilie beauftragt – das Bestellerprinzip – „Wer bestellt – der bezahlt“.
 
Ziel ist es die finanzielle Belastung zum Mietbeginn für den Wohnungssuchenden zu verringern. Dieses Gesetz ist zwar noch nicht verabschiedet worden, auch gibt es noch Ungereimtheiten in der Umsetzung, es wird jedoch erwartet, dass sich dies in der ersten Jahreshälfte 2015 klären wird und das Gesetz in Kraft tritt. Das Bestellerprinzip greift nur bei der Vermietung von Immobilien. Beim Verkauf bleibt die Regelung zur Maklerprovision wie bisher bestehen.
 
Es gibt viele Gründe für einen Vermieter, die Hilfe eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen. Dabei steht im Vordergrund, einen geeigneten Mieter für das jeweilige Objekt, also für Ihre Wohnung oder Ihr Haus, zu finden.
 
Beides ‚Parteien soll zueinander passen: Wohnung oder Haus und der Mieter selbst. Natürlich ist es für das zustande kommende Mietverhältnis eigentlich nicht von Belang, ob der Mieter dem Vermieter sympathisch ist oder auch nicht. Doch es erleichtert das Leben beider sicherlich ungemein. Ein Makler kann versuchen, die Interessen beider zu beachten, sollte aber natürlich vor allem im Sinne seines Auftraggebers arbeiten und einen entsprechenden Mieter finden. Es ist sicher leichter, wenn jemand eine Wohnung vermieten möchte. Diese sind oft gefragter, als Häuser und finden schneller einen neuen Mieter. Häuser vermieten sich vor allem gut an Personen, die längerfristig ein neues Zuhause  suchen, die beispielsweise mit einer Familie dort einziehen möchten und selbst aber kein eigenes Haus bauen wollen, oder Berufsbedingt nicht können.
 
Wohnungen für Familien mit Kinder sind oft zu klein oder unerschwinglich. Meist verfügen sie zudem nicht über einen Gartengrundstück. Ein großer Nachteil für den Vermieter auf Mietersuche ist der Zeit- und Arbeitsaufwand. Denn wenn eine Immobilie zur Vermietung frei wird, so muss sich der Vermieter rechtzeitig um einen neunen Mieter kümmern, wenn er keine Einbußen bei den Mieteinnahmen hinnehmen möchte. Das bedeutet, es müssen Anzeigen geschaltet werden, dafür bieten sich die örtlichen Tageszeitungen und das Internet mit seinen entsprechenden lokalen Seiten an.
 
Gibt es dann Interessenten, müssen die Termine zur Besichtigung koordiniert werden, was wiederum mit den noch in der Wohnung befindlichen Mietern abgesprochen werden muss. Dabei kann sich der Vermieter sehr schnell bei seinen momentanen Mietern unbeliebt machen, wenn es nämlich darum geht, viele Termine zu vereinbaren, beziehungsweise mehrere Besichtigungen durchzuführen. Auf irgendeine Art und Weise muss ein gemeinsamer Termin gefunden werden, was manchmal nahezu unmöglich erscheint. Auch die Besichtigungen der Wohnung selbst müssen durchgeführt werden, was einen enormen Zeitaufwand bedeuten kann.
 
Schließlich laufen die Interessenten nicht einfach nur durch die Wohnung hindurch, es müssen Fragen beantwortet werden, Grundrisse herausgesucht und verteilt und eventuell Auskünfte zu Nachbarschaft und anderen für die eventuell zukünftigen Mieter gegeben werden. Dies wird nun nicht nur einmal durchgeführt, wenn der Vermieter Pech hat, und er nicht schnell einen neuen Mieter findet, fallen diese Rundgänge und Auskunftsmarathons mehrfach an.
 
Die Lösung für die eben genannten Probleme kann der Immobilienmakler sein. Er kann mit sämtlichen Aufgaben, die Vermietung der Wohnung oder des Hauses betreffend, betraut werden. So ist der Vermieter selbst gar nicht mehr der Ansprechpartner, er kann sogar, wenn er dies ausdrücklich wünscht, völlig unbehelligt von Nachfragen der künftigen Mieter bleiben. Der Makler schaltet die Anzeigen und nennt sich selbst als Ansprechpartner. Er kann Vorab telefonische  Auskünfte über die Wohnung geben und die Termine zur Besichtigung mit den Mietinteressenten vereinbaren. Der Makler übernimmt dann auch die Absprachen mit den noch in der Wohnung lebenden Mietern, damit die Besichtigungen reibungslos ablaufen können. Er erhält natürlich einen Schlüssel zur Wohnung oder zum Haus und führt die Gänge durch die Wohnung mit den Mietinteressenten durch.
 
Ohne einen Immobilienmakler ist der Vermieter für alle diese Arbeiten selbst zuständig, was schon allein durch eventuell anfallenden Fahrten zum Objekt zu einer teureren Aufgabe werden kann. Der Makler kann nämlich direkt in dem Ort, in dem sich die Wohnung oder das Haus befinden, beauftragt werden. Oder, wenn in dem Ort kein Makler ansässig ist, kommt der nächstgelegene Ort in Frage. Daher halten sich die Fahrtkosten, die dem Makler zu erstatten sind, in Grenzen. Es ist in vielen Fällen sogar möglich, den Makler auch nach der Vermietung von Haus oder Wohnung mit der Aufgabe der Verwaltung des Objektes zu betrauen.
 
Beim Auszug der ehemaligen Mieter kann sich der Makler auch um die Einhaltung der Pflichten dieser Mieter kümmern. Das heißt, er kann mit ihnen zusammen eine Begehung der Wohnung oder des Hauses machen und feststellen, wo Reparatur- und Renovierungsbedarf besteht. Nach Durchführung der Arbeiten übernimmt er die Nachkontrolle. Wurden sie gar nicht oder nicht zur Zufriedenheit ausgeführt, kann er eine fachkundige Firma mit der Erledigung beauftragen und regelt die entstehenden Kosten mit dem Vermieter, der diese über die hinterlegte Kaution der Mieter begleichen wird. Auch dieser Punkt stellt eine enorme Entlastung des Vermieters dar.
 
Zusammenfassend kann man also sagen, dass die Beauftragung eines Immobilienmaklers für den Vermieter unschätzbare Vorteile bringt. Zeit- und Arbeitsaufwand werden minimiert, eventueller Ärger, der beim Auszug mit den alten Mietern manchmal entstehen kann, wird vom Vermieter fern gehalten. Damit könnte man sagen, dass die Beauftragung eines Maklers nicht nur den Vorteil der physischen, sondern auch den Vorteil der psychischen Entlastung mit sich bringt.
 
 Natürlich ist diese Entlastung nicht umsonst, es fallen immer auch Kosten für den Vermieter an, doch der Vermieter hat die Möglichkeiten, diese Kosten beispielsweise über die Steuer wieder abzusetzen, so dass die finanzielle Belastung nicht allzu hoch ausfällt.
 
Wer also eine Wohnung vermieten möchte, ist mit der Beauftragung eines Maklers sehr gut beraten, das gilt selbstverständlich auch für denjenigen, der ein Haus vermieten will.
 
Der Vorteil für den Mieter ist auf den ersten Blick offensichtlich: entfällt zukünftig die Maklerprovision, spart er zusätzliche Kosten bei der Wohnungssuche. Es ist richtig, dass die Kosten für den Wohnungssuchenden bei Mietbeginn reduziert werden. Allerdings hat dies auch weitere Auswirkungen: Wenn die Maklercourtage für Mietinteressenten wegfällt, werden auf eine Wohnung weitaus mehr Bewerber kommen, als es derzeit der Fall ist. Die Wohnungssuche wird somit eventuell preiswerter, aber für den Mieter bzw. den Vermieter auch nicht auch nicht einfacher.
 
Die direkte Eigenvermarktung des Objekts bietet Immobilienbesitzern aber auch Vorteile: Wohnungen, die ohne Makler und Courtage vermietet werden, erzielen auf dem Markt zumeist größeres Interesse. Für die Vermieter bedeutet das aber auch einen höheren organisatorischen Aufwand. Wer ein Objekt vermieten möchte, sollte sich mit dem Mietrecht auskennen und sich über Vermarktungsmöglichkeiten informieren. Er muss ein aussagekräftiges Exposé der Immobilie erstellen, diese bewerben, telefonisch gut erreichbar sein und Besichtigungen organisieren – um nur einige Dinge im Vorfeld zu nennen.
 
Viele Vermieter befürchten nun allein auf den Kosten sitzen zu bleiben. Doch sie können Maklerkosten auf die Miete umlegen. So könnte das Geschäftsmodell ab 2015 für Sie beispielsweise aussehen:
 
Ihre Vorteile bei Niklas Immobilien:
 
Bei uns stehen Beratung und Service im Vordergrund
  • Wir schaffen Ihnen durch unsere Dienstleistung mindestens 24 Stunden Freizeit – das ist die Zeit, die mindestens benötigt wird, um eine Wohnung zu vermieten (diverse Werbemaßnahmen, Exposéerstellung, Telefonate, Besichtigungstermine, Klärung von Fragen und Wünschen der Mietinteressenten, Mietvertragsgestaltung auf Basis des aktuellen Mietrechts, Bonitätsprüfung, Abnahme und Übergabe der Wohnung, Übergabeprotokoll u.v.m.).
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  • Bei Niklas Immobilien haben Sie die Möglichkeit sich unsere Dienstleistung individuell, persönlich zusammenzustellen. Unser Bausteinsystem ermöglich Ihnen auch nur einzelne Aufgabenbereiche der Vermietung uns zu übertragen. Mehr dazu finden Sie unter dem Reiter „Unsere Dienstleistungen – auch einzeln, separat im Bausteinsystem“.
  • Im Mietvertrag könnte man für beide Parteien ein Kündigungsausschluss für 2 Jahre vereinbart (von dem Verzicht bleibt das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund unberührt). 
  • Nutzen Sie die Erfahrung von Niklas Immobilien und die 25 jährige Erfahrung im Bereich Vermietung und Verkauf. So finden wir schnell, seriös, freundlich und erfolgreich einen solventen Mieter, der zu Ihrer Immobilie passt, so dass sie auch pünktlich und zuverlässig Ihre Miete erhalten.
  • Wir von Niklas Immobilien, als Immobilienspezialisten, beraten und betreuen die Eigentümer um alle Fragen rund um Vermietung, Verkauf, Vermarktung, Renovierung, Darstellung der Immobilie und Finanzierungen
  • Zusätzlich können Sie natürlich die Maklergebühr als Eigentümer steuerlich absetzen.
Wir beraten Sie gerne persönlich. Rufen Sie uns einfach an unter 0177 480 04 04 gerne nähere Auskünfte, bei individuelle Anliegen finden wir eine gemeinsame Lösung. 

Nutzen Sie unser Fachwissen unsere 30 jährige Erfahrungen in Immobilienangelegenheiten. 

Ihr Team von Niklas Immobilien
 
 
 
 
 
 

                                                       

                                                       

 

 

 

 

 

 

 

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